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Das Gebiet des Familienrechts umfaßt nicht nur die Scheidung mit all ihren Folgen, sondern
auch hiervon losgelöst alle Fälle, bei denen es separat um das Wohl des Kindes geht (Sorge- und Umgangsrecht) als
auch die Fälle des Unterhalts für Ehegatten und Kinder, sowohl ehelich als auch unehelich und bei
Lebenspartnerschaften.
Gerade in Kindschaftssachen, im Rahmen von Trennung und Scheidung als auch nachehelich, geht es in
erster Linie immer um das Kindeswohl, sowohl bei der Bestimmung, wo und bei welchem Elternteil das Kind lebt, wer
für das Kind in welchem Maße sorgt und mit ihm Umgang hat und welcher Unterhalt dem Kind zusteht und von wem in
welcher Höhe zu zahlen ist.
Bei Trennung und Scheidung sind neben den Kindschaftssachen etliche Dinge zu regeln, z.B.
eheliche Wohnung, Hausrat, Unterhalt während Trennung und nach der Scheidung, Rentenversorgung, Zugewinnausgleich etc.
Hier wird für Sie, und ggf. Ihre Kinder, im Fall einer beabsichtigten Scheidung schnellstmöglich all
das sachgerecht geregelt, was in Ihrem Interesse ist, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, während der
Ehe als auch danach. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die Fälle, in denen es um uneheliche Kinder geht
hinsichtlich ihrer Ansprüche gegen den anderen Elternteil. Jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet kommen Ihnen
dabei zugute.
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