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Dieses weite Feld betrifft sowohl den klassischen Fall des Schadensersatzanspruches aufgrund eines
Verkehrsunfalls als diejenigen Fälle, in denen generell aufgrund eines Fehlverhaltens eines anderen Ihre
Ersatzansprüche ausgelöst werden.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie, wenn die Schuldfrage eindeutig zu Ihren Gunsten geklärt ist
bzw. eine Teilschuld im Raume steht, sofort den Anwalt aufsuchen, um alle erforderlichen Schritte sofort einzuleiten,
z.B. Sachverständigengutachten, Schriftwechsel mit der gegnerischen Versicherung, Akteneinsicht bei der Polizei bzw.
Bußgeldstelle, ärztliches Attest, Sammeln und Feststellung Ihrer Ansprüche und Anmeldung bei der gegnerischen
Versicherung, Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung usw. bis hin zur eventuell gerichtlichen
Durchsetzung der Ansprüche.
Egal, was Versicherungen auch sagen, Ihnen als Geschädigtem steht das Recht auf Ihren Anwalt zur
sachgerechten Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Nur er kennt die Tücken bei der
Regulierung und weiß, was Ihnen zusteht.
Schadensersatzansprüche können aber auch durch andere Umstände ausgelöst werden, so z.B. wenn
Sie Opfer einer Körperverletzung wurden, im Mietrecht durch andere Mitmieter oder den Vermieter selbst, im
Nachbarschaftsrecht durch Nachbarn usw.
Aber auch im Vertragsrecht, wenn z.B. ein Finanzierungsvermittler falsch beraten oder gar zu
überflüssigen Abschlüssen geraten hat, die bei Ihnen im nachhinein zu wirtschaftlichen Schäden führen
(unberechtigte oder überhöhte Provisionszahlungen, zu hohe Kreditbelastungen und Versicherungsprämien,
unberechtigte Schuldanerkenntnisse von angeblichen Forderungen aus Dienstleistungsverträgen und/oder
Abtretungserklärungen hierauf, schwer oder unkündbare, durch den Finanzierungsmakler vermittelte
Versicherungen etc.). Hier werden für Sie sofort alle Verträge, Vollmachten und Abtretungserklärungen
gekündigt, Vollstreckungsschutzmaßnahmen gegen Zwangsmaßnahmen aus Schuldanerkenntnissen eingeleitet und
unberechtigte Zahlungen eingeklagt. In solchen Fällen sollten Sie schnellstmöglich hier das Mandat erteilen,
um weiteren Schaden zu verhindern und bereits entstandenen Schaden so schnell wie möglich wieder auszugleichen.
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