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Das Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben.
Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen
für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren
Fall eines Haftbefehls und dem Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am
besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Anwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er,
neben dem Recht auf Akteneinsicht, was Ihnen nicht zusteht, sich mit Ermittlungstaktik und -methoden von Polizei
und Staatsanwaltschaft auskennt und weiß, wo er am besten in Ihrem Interesse etwas erreichen kann.
Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger erfolgen, auf keinen Fall aber, ohne
zuvor Ihren Verteidiger konsultiert zu haben.
Hier wird Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung vor allen Instanzen auf allen Gebieten des Strafrechts
und vor allem in Kenntnis der Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten eine nur Ihren Interessen
gerechtwerdende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren vor Polizei/Staatsanwaltschaft bis hin zur letzten Instanz
(Amts-, Land-, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) gewährleistet, ggf. auch vor das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe und/oder den Europäischen Gerichtshof in Strasburg, und auch, wenn Sie in Haft sitzen sollten.
Es ist dabei völlig unerheblich, ob es sich um Vorwürfe auf den Gebieten des Strafrechts als solchem
handelt (Kapital-, Vermögens-, Körperverletzungs-, Straßenverkehrsdelikte usw.) oder des Nebenstrafrechts, wie z.B.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Steuerstraftaten oder das Jugendstrafrecht, auf allen Gebieten kann auf
jahrelange Erfahrung zurückgegriffen werden, sowohl in kurzen Verfahren vor dem Amtsgericht als auch in aufwendigeren
Verfahren vor dem Landgericht bis hin zum Schwurgericht und in Berufungs-, Revisions-, Wiederaufnahme- und
Gnadenverfahren und Verfahren auf Widerruf der Bewährung.
Dies betrifft sowohl Fälle im Ausland, da aufgrund enger Kooperationen mit entsprechenden
Verteidigern vor Ort auch dort eine sachgerechte Interessenswahrnehmung gegeben ist und von hier aus, auch aufgrund
der Sprachkenntnisse, die gesamte Kommunikation vom und ins Ausland erledigt wird, als auch Fälle von Ausländern in
Deutschland.
Genauso aber werden aufgrund jahrelanger Erfahrungen auch im Rahmen der Nebenklage
(Opferanwalt bzw. -beistand) die jeweiligen Opfer von Straftaten vertreten, sei es bei Zeugenaussagen, als
Anwalt vor Gericht oder bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.
Die sachgerechte Interessensvertretung gilt natürlich auch für Bußgeldverfahren aufgrund von
Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen etc. vor den jeweiligen Bußgeldstellen und Verkehrsrichtern, wobei hier
vornehmlich die Vermeidung einer zu großen Punkteanhäufung in Flensburg als auch von drohenden Fahrverboten
im Vordergrund steht.
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